| Muss Rotlichtkönig zurück in die Haft? |
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Rostocks
Rotlichtkönig Artur B. droht die Rück kehr hinter Gefängnismauern. Weil
er gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben soll, musste er gestern zur
Anhörung vor das Hamburger Landgericht. Unter anderem soll Artur B.
nach Rostock gekommen sein und damit Auflagen verletzt haben.
Hat
er oder hat er nicht? Weil der ehemalige Rostocker Rotlichtkönig Artur
B. gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben soll, war er gestern zur
Anhörung vor das Hamburger Landgericht geladen worden. Das bestätigt
die Rostocker Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Dem Ex-Bandenboss droht
jetzt die Rückkehr hinter Gefängnismauern. Der Litauer muss
nun die Vorwürfe widerlegen. Gegen ausdrückliche Anordnung soll er
Rostocker Stadtgebiet betreten und es versäumt haben, rechtzeitig ein
Haus und seine Anteile an der Millenium Gastronomie GmbH veräußert zu
haben. Zu der Gesellschaft gehören unter anderem das Theater des
Friedens, das "Schuster’s" im Teepott und die dazugehörige Strandbar in
Warnemünde. Umstrittener Deal mindert StrafmaßÜber eine Immobilienfirma hatten sie Wohnungen an junge Frauen vermietet, die zum Schein selbstständig arbeiteten, aber tatsächlich über die Organisation abkassiert worden waren. Im Oktober 2006 verurteilte das Landgericht Rostock den Ex-Rotlicht-Boss dann unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßiger Erpressung, Anstiftung zur Körperverletzung, Nötigung und Diebstahl zu sechs Jahren Haft und 90 000 Euro Geldstrafe. Das Urteil blieb hinter den Erwartungen zurück. Ein Jahr später bekam Artur B. wegen Totschlags weitere drei Jahre Haft. So erhielt er eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als sieben Jahren. Eine Ernüchterung: Viele anfängliche Vorwürfe gegen den Mann aus dem litauischen Klaipeda konnte die Staatsanwaltschaft nur unzureichend untermauern. Ingmar Weitemeier, Chef des Landeskriminalamtes, sprach damals von "gesicherten Erkenntnissen zu Schutzgelderpressungen bei bis zu 150 Gewerbetreibenden". Nach dem umstrittenen "Deal" zwischen Prozessbeteiligten blieben nur zwei Fälle als erwiesen übrig. Vorwürfe des "Menschenhandels", der "Zuhälterei" und des "Drogenhandels" fielen ganz .aus der Anklageschrift heraus. In seinem Geständnis hatte Artur B. zuvor den Hauptvorwurf eingeräumt: Zwischen 2000 und 2004 in 74 Fällen die Prostitution illegal in Deutschland lebender Osteuropäerinnen organisiert zu haben. Staatsanwalt Olrik Popiolek schätzte die Einnahmen auf 300 000 Euro.
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