Muss Rotlichtkönig zurück in die Haft?

09. Oktober 2009 | von Juliane Haendschke

Rostocks Rotlichtkönig Artur B. droht die Rück kehr hinter Gefängnismauern. Weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben soll, musste er gestern zur Anhörung vor das Hamburger Landgericht. Unter anderem soll Artur B. nach Rostock gekommen sein und damit Auflagen verletzt haben.

Hat er oder hat er nicht? Weil der ehemalige Rostocker Rotlichtkönig Artur B. gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben soll, war er gestern zur Anhörung vor das Hamburger Landgericht geladen worden. Das bestätigt die Rostocker Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Dem Ex-Bandenboss droht jetzt die Rückkehr hinter Gefängnismauern. Der Litauer muss nun die Vorwürfe widerlegen. Gegen ausdrückliche Anordnung soll er Rostocker Stadtgebiet betreten und es versäumt haben, rechtzeitig ein Haus und seine Anteile an der Millenium Gastronomie GmbH veräußert zu haben. Zu der Gesellschaft gehören unter anderem das Theater des Friedens, das "Schuster’s" im Teepott und die dazugehörige Strandbar in Warnemünde.

Auf Bewährung ist Artur B. inzwischen seit mehr als eineinhalb Jahren frei. Der Prozess gegen ihn war im Vorfeld als einer der bundesweit größten seiner Art angekündigt worden. Schon 2005 hatte er vor der dritten Großen Strafkammer des Rostocker Landgerichts gestanden. Ein Jahr dauerten die Verfahren gegen Bandenkopf Bree und fünf Männer.

Umstrittener Deal mindert StrafmaßÜber eine Immobilienfirma hatten sie Wohnungen an junge Frauen vermietet, die zum Schein selbstständig arbeiteten, aber tatsächlich über die Organisation abkassiert worden waren. Im Oktober 2006 verurteilte das Landgericht Rostock den Ex-Rotlicht-Boss dann unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßiger Erpressung, Anstiftung zur Körperverletzung, Nötigung und Diebstahl zu sechs Jahren Haft und 90 000 Euro Geldstrafe. Das Urteil blieb hinter den Erwartungen zurück. Ein Jahr später bekam Artur B. wegen Totschlags weitere drei Jahre Haft. So erhielt er eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als sieben Jahren. Eine Ernüchterung: Viele anfängliche Vorwürfe gegen den Mann aus dem litauischen Klaipeda konnte die Staatsanwaltschaft nur unzureichend untermauern. Ingmar Weitemeier, Chef des Landeskriminalamtes, sprach damals von "gesicherten Erkenntnissen zu Schutzgelderpressungen bei bis zu 150 Gewerbetreibenden". Nach dem umstrittenen "Deal" zwischen Prozessbeteiligten blieben nur zwei Fälle als erwiesen übrig. Vorwürfe des "Menschenhandels", der "Zuhälterei" und des "Drogenhandels" fielen ganz .aus der Anklageschrift heraus. In seinem Geständnis hatte Artur B. zuvor den Hauptvorwurf eingeräumt: Zwischen 2000 und 2004 in 74 Fällen die Prostitution illegal in Deutschland lebender Osteuropäerinnen organisiert zu haben. Staatsanwalt Olrik Popiolek schätzte die Einnahmen auf 300 000 Euro.
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Zopa  - eikit   |2009.12.09 15:09
eikit sikt.
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Prasom, iveskite auksciau paveiksliuke nurodyta koda.

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